Pluralismus als Bildungsziel
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 findet sich die folgende Stellungnahme zur Schulpflicht:
Die allgemeine Schulpflicht dient als geeignetes und erforderliches Instrument dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die gleichberechtigt und verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben. Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (vgl. BVerfG-K 1, 141 <143>).
Hier wird offenbar das Interesse des Staates an toleranten, pluralistisch gesinnten Bürger*innen über die Freiheit der Kinder gestellt wird, selbstbestimmte Bildungswege zu finden. Dies ist eine Entscheidung, die angesichts der UN Kinderrechtskonvention sicherlich diskussionswürdig ist.
Soziale Selektion durch die Schule
Doch selbst wer dem Bundesverfassungsgericht in dieser Priorisierung folgt, muss belegen, dass die Schulpflicht tatsächlich geeignet ist, das Ziel der pluralistischen und toleranten Gesellschaft zu erreichen.
Dies scheint auf den ersten Blick bereits wenig plausibel, da das deutsche Schulsystem darauf optimiert ist, Kinder in maximal homogene Gruppen zu sortieren. Bereits die strikte Gliederung nach Jahrgangsstufen sorgt dafür, dass Kinder in aller erster Linie mit Gleichaltrigen sozialisiert werden, statt einen Austausch auf Augenhöhe mit Menschen verschiedener Generationen zu erleben.
Dazu kommt das mehrgliedrige Schulsystem, das die Kinder stark nach ihrem sozioökonomischem und kulturellen Hintergrund sowie dem Grad der Behinderung und/oder Neurodivergenz in mehr oder weniger homogene Gruppen sortiert.
Dazu heißt es zum Beispiel im Bildungsbericht 2016:
Die Frage der sozialen Selektivität bleibt nach wie vor aktuell. Seit längerer Zeit ist dieser Befund unbestritten, hinreichend belegt und bleibt als eine der dringlichsten Herausforderungen bestehen. Dass es dem Bildungssystem in Deutschland trotz beträchtlicher Bemühungen in Bildungspraxis und Bildungspolitik auch bei erkennbaren Fortschritten noch nicht gelungen ist, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg nachhaltig aufzubrechen, verweist erneut auf den besonderen Handlungsbedarf, der es erforderlich macht, Lösungsansätze über die verschiedenen Bildungsbereiche hinweg zu konzipieren.
Dieses Bild hat sich auch in den letzten zehn Jahren nicht verändert, wie unter anderem in einem Bericht der UNICEF von 2026 wieder festgestellt wurde.
Schultyp und politische Orientierung
Eine aktuelle Studie der Universität Konstanz legt weiterhin nahe, dass die Sortierung von Kindern in Schultypen auch zu einer politischen Polarisierung beiträgt. Schüler*innen, die ein Gymnasium besuchen haben deutlich öfter eine Präferenz für die Grünen als Schüler*innen anderer Schulen, dafür steht die AfD bei ihnen drastisch niedriger im Kurs.

Inklusion
Dass die Mehrheit aller Kinder mit Behinderungen nicht an Regelschulen unterrichtet wird, verstärkt die Bildung kleiner, in sich eher homogener Sozialblasen noch. Die meisten nicht-behinderten Kinder kommen weiterhin in ihrem Schulalltag nicht mit behinderten Kindern in Berührung. Die Ignoranz über die Vielfältigkeit menschlichen Lebens wird damit fortgeschrieben, schädliche Vorurteile werden so zementiert.
Wertestrukturen der Schule
Die Schule selbst gibt wiederum ein starres System von Bewertungen vor, nach denen alle Schüler*innen in „besser“ und „schlechter“ unterteilt werden. Dabei werden die Kinder nicht als ganzheitliche Menschen wahrgenommen, die in all ihren Unterschieden gleichermaßen wertvoll sind. Kenntnisse von Sprachen, die nicht in der Schule unterrichtet werden, zählen ebenso wenig wie Kochkünste, Kreativität und Originalität, oder Fürsorglichkeit gegenüber anderen.
Kinder, deren Begabungsprofil nicht dem Durchschnitt entspricht, und deren Lernverhalten mit den schulischen Vorgaben nicht vereinbar ist, erhalten in der Regel schlechte Noten.
Auch die verschiedenen Schulformen sind keineswegs gleichwertig. Die Gymnasien genießen das meiste Prestige und eröffnen das größte Spektrum an Zukunftschancen. Hauptschulabschlüsse sind auf dem Arbeitsmarkt praktisch wertlos, und die Mehrzahl aller Kinder und Jugendlichen auf Förderschulen verlässt die Schule ohne Abschluss.
Statt Toleranz und Pluralismus lernen die Kinder auf der Schule so, dass manche Menschen mehr wert sind als andere. Und dass unsere Gesellschaft Privilegien auf Grundlage recht arbiträrer Kriterien (und vor allem auf Grundlage bereits ererbter Privilegien) verteilt.
Mobbing
Gerade marginalisierte Schüler*innen erleben an Schulen nicht selten Gewalt und Mobbing. Statistisch gesehen dürfte es in jeder Klasse mehrere Kinder geben, die gemobbt werden oder wurden. Das bedeutet, dass die meisten Kinder während ihrer Schulzeit entweder Täter*innen, Opfer, oder Zeug*innen von Mobbing werden.
Zur Reaktion der Schulen ist die Forschungslage dünn, die anekdotische Evidenz aus dem eigenen Umfeld zeigt allerdings, dass Schulen zumeist nicht willens oder in der Lage sind, Kinder vor Mobbing zu schützen. In den meisten Fällen bereitet erst ein Schulwechsel, meist der Opfer, dem Mobbing ein Ende. Insofern diese Beobachtungen repräsentativ sind, werden sehr viele Kinder die Erfahrung machen, dass marginalisierte Mitmenschen durch staatliche Institutionen nicht vor Gewalt geschützt werden. Ob solche Erfahrungen für Toleranz, Pluralismus, und gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgen, darf bezweifelt werden.
Privatschulen
Der Anteil privater Schulen an den allgemein bildenden Schulen steigt in Deutschland stetig.
Grundsätzlich können private Schulen eine sinnvolle Ergänzung zum staatlichen Schulsystem sein, zumal sie Räume für progressive pädagogische Konzepte eröffnen, die das reformbedürftige Programm staatlicher Schulen vermissen lässt.
Viele Privatschulen sind auch durch gestaffelte Beitragsstrukturen für Kinder aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen zugänglich. Allerdings gibt es auch sehr teure Privatschulen, die nur für besonders wohlhabende Familien eine Option darstellen. Diese befördern damit eine enge Selektion in sozioökonomisch homogene Gruppen und isolieren Kinder von den Lebensrealitäten der Mehrheitsgesellschaft.
Gleichberechtigte Teilhabe
Betrachten wir noch einmal den folgenden Teil des Zitats aus der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts:
Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die gleichberechtigt und verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben.
Staatliche Regelschulen räumen Schüler*innen aber keine gleichberechtigte, demokratische Teilhabe an der individuellen Gestaltung ihrer Lernprozesse und gemeinschaftlichen Diskussion über die Bedingungen ihrer Bildung ein. Im Gegenteil wird ihnen kleinteilig und präzise vorgeschrieben, wo, wann, und wie sich Kinder mit welchen Inhalten beschäftigen sollen. Eine Abstimmung über Modalitäten und Themen des Unterrichts findet in den meisten Schulen bestenfalls marginal statt.
Ein Gegenmodell zur traditionellen Beschulung stellen freie Schulen dar. Hier stehen individuelle Entwicklung, kollaborative Problemlösung und demokratische Teilhabe tatsächlich im Vordergrund. Solche Schulformen können geeignet sein, Kindern demokratische Werte zu vermitteln. Traditionelle Schulen sind im Vergleich dazu weitestgehend demokratiefreie Räume.
Radikalisierung
Wir verstehen hier die Aufhebung der Schulpflicht als eine Maßnahme, die jungen Menschen das Recht einräumt, ihre Bildungswege frei selbst zu wählen. Dies entlässt explizit den Staat nicht von seiner Pflicht, für ein inklusives Schulsystem zu sorgen. Sie ist auch nicht gedacht als ein Recht der Eltern, ihre Kinder zu isolieren und zu indoktrinieren.
In der Praxis gibt es leider tatsächlich einzelne Menschen und Gruppen, die ihre Kinder gezielt von schulischer Bildung ausschließen, um sie zu indoktrinieren, zum Beispiel in der rechtsradikalen Sekte der Anastasiabewegung. Diese Praxis steht der Idee des Freilernens diametral entgegen, weil es eben nicht um die Freiheit der Kinder geht, sondern im Gegenteil, um die Macht der Sorgeberechtigten über die Kinder. Allerdings finden diese radikalen Gruppen bereits jetzt Mittel und Wege, sich dem System der deutschen Schulaufsicht zu entziehen. Gerade weil sie bereit sind, sich gesellschaftlich stark zu isolieren, ist es den Mitgliedern möglich, unterzutauchen, und zum Beispiel durch intransparente Wohnungswechsel das Auffinden der Kinder zu verhindern.
Von einer Aufhebung der Schulpflicht würden besonders solche Familien profitieren, die ihren Platz in der demokratischen Gesellschaft nicht aufgeben möchten. Die einen positiven Beitrag leisten und teilhaben möchten an den legalen Strukturen unserer Gesellschaft. Die Aufhebung der Schulpflicht würde legale Möglichkeiten schaffen, junge Menschen selbstbestimmt lernen zu lassen und dabei im konstruktiven Austausch mit Schulen und Behörden zu stehen. Aktuell treibt die Schulpflicht gerade jene Familien in die Isolation und Illegalität, die eigentlich offen und anschlussfähig gegenüber demokratischen Einrichtungen sind.
Auch ist es unverhältnismäßig, wegen der Möglichkeit zum Missbrauch die Freiheitsrechte der jungen Menschen so radikal zu beschränken. Schließlich verbieten wir auch nicht pauschal die Nutzung von Autos, obwohl sie sich als Mordwaffe nutzen lassen.
In diesem Kontext möchten wir noch zwei weitere Überlegungen anbringen. Zum einen radikalisieren sich Menschen nicht unbedingt in der Kindheit oder Jugend. Viele werden im Erwachsenenalter zu Verschwörungstheoretikern oder entwickeln Sympathien für radikale Gruppen.
Falls wir tatsächlich Toleranz, Pluralismus, und demokratische Verantwortung über individuelle Freiheit stellen, so dürfen die daraus resultierenden Pflichten daher nicht auf Kinder beschränkt sein. Konsequent wäre eine Pflicht für alle, regelmäßig zum Beispiel an parteiübergreifenden Treffen zur Besprechung politischer Fragen teilzunehmen, und Verantwortung für gemeinsame Beschlüsse zu übernehmen.
Zum anderen gilt beim Aufwachsen von Kindern die Devise „it takes a village“. In den meisten traditionellen Gesellschaften wachsen Kinder mit einer Vielzahl von Bezugspersonen auf, und genießen weitgehende Freiheiten bei der Entscheidung, wo sie essen oder schlafen (vgl. zum Beispiel Lancy 2022). Das Konzept der Kernfamilie ist recht spezifisch für moderne, westliche Gesellschaften und erzeugt besonders starke Abhängigkeiten von Kindern zu ihren Erziehungsberechtigten, meist den biologischen Eltern.
Wenn wir uns für einen Moment eine Gesellschaft vorstellen, in der jedem Kind ein diverses, generationenübergreifendes Netzwerk aus Verwandten, Freundinnen und Nachbarn zur Verfügung steht, und in der Kinder ein hohes Maß an Selbstbestimmung genießen; dann lässt sich erahnen, wie viel unabhängiger Kinder in einer solchen Gesellschaft von der Weltanschauung ihrer Eltern wären.
Mit der Schulpflicht sollen Probleme behoben werden, die durch die künstliche Schaffung starker Abhängigkeiten zwischen Kindern und Erziehungsberechtigten erst erzeugt werden.
Radikalisierung zu vermeiden, ist ein wichtiges Anliegen. Dafür ausschließlich Kinder drastisch in ihrer Freiheit einzuschränken, ist allerdings weder ein geeignetes noch ein verhältnismäßiges Mittel dazu.
Fazit
Eine Schullandschaft, die tatsächlich Toleranz und Pluralismus vermitteln will, kann keine Förderschulen haben. Sie kann keine Hauptschulen haben, keine Gymnasien und keine teuren Privatschulen. Wenn in der Schule demokratische Werte erlernt werden sollen, müssen zudem die Schulen selbst demokratisch organisiert sein, und von Anfang an den Gestaltungswillen der Kinder achten.
Die häusliche Beschulung steht einer pluralistischen Gesellschaft durchaus nicht entgegen. Zum einen, weil es auch außerhalb der Schule unzählige Gelegenheiten gibt, Menschen unterschiedlichster Hintergründe, Lebenslagen und Generationen kennenzulernen. Zum anderen, weil das Recht auf individuelle Gestaltung des eigenen Bildungswegs gerade anerkennt, dass Menschen unterschiedlich lernen und leben können, und dass nicht alle in das gleiche Raster passen.
Pluralismus und Toleranz werden nicht dadurch gefördert, dass bereits kleine Kinder in ein extrem selektives, hierarchisches System sortiert werden, welches sie zum Konformismus zwingt. Sondern dadurch, dass wir eine Gesellschaft schaffen, die tatsächlich pluralistisch und tolerant gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen ist, die sich aktiv gegen Marginalisierung einzelner Gruppen stellt, Menschen nicht in mehr oder weniger wertvoll unterteilt, und die Kindern Selbstbestimmung und Gestaltungsspielräume ermöglicht.
