Die aktuelle Lage
Das deutsche Schulsystem verletzt massiv die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK, 2009). Immer wieder wird von der UN-Kommission angemahnt, dass Deutschland sich um die Umsetzung der vereinbarten Bedingungen bemühen soll. Im letzten Bericht von 2023 heißt es dazu (hier in der deutschen Übersetzung):
Bildung (Art. 24)
53. Der Ausschuss ist besorgt über die unzureichende Verwirklichung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem, die Prävalenz von Förderschulen und -klassen und die verschiedenen Barrieren, auf die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien stoßen, wenn die Kinder in Regelschulen eingeschult werden und dort ihren Abschluss machen wollen […]
Mit Bezug auf Maßnahmen heißt es weiter:
Unter Hinweis auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 4 (2016) empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, in enger Konsultation und unter aktiver Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden mit Behinderungen, ihren Familien und den sie repräsentierenden Organisationen,
- einen umfassenden Plan zur Beschleunigung des Übergangs von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung auf Länderebene und kommunaler Ebene auszuarbeiten, der konkrete zeitliche Vorgaben, personelle, technische und finanzielle Ressourcen sowie klare Zuständigkeiten für die Umsetzung und Überwachung vorsieht;
- Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungskampagnen zur Förderung der inklusiven Bildung auf Gemeindeebene und bei den zuständigen Behörden durchzuführen;
- sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen können, und zu diesem Zweck unter anderem die Barrierefreiheit und die Vorkehrungen für alle Arten von Behinderungen zu verbessern und geeignete Beförderungsmöglichkeiten bereitzustellen, insbesondere in ländlichen Gebieten;
- eine fortlaufende Schulung von Lehrkräften und nicht lehrendem Personal im Bereich inklusiver Bildung auf allen Ebenen zu gewährleisten, einschließlich der Schulung in Gebärdensprache und anderen barrierefreien Kommunikationsformaten, und ein Monitoringsystem zur Beseitigung aller Formen der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien zu entwickeln.
Wer aktuell ein behindertes Kind im deutschen Schulsystem ist oder betreut, weiß, dass keine dieser Maßnahmen bisher angemessen umgesetzt wurde. Das bedeutet in der Praxis, dass die Rechte behinderter Kinder systematisch verletzt werden; dass die meisten behinderten Kinder in Deutschland nicht entsprechend ihrem Potential und ihren Zielen gebildet werden; dass viele behinderte Kinder an dem deutschen Schulsystem langfristig Schaden nehmen; und dass nicht-behinderten Kindern das Recht verwehrt wird, alle Formen menschlichen Erlebens kennenzulernen.
Exklusionsraten im Vergleich
Ein Vergleich zwischen den Exklusionsraten unterschiedlicher Länder ist nicht ganz trivial, weil es zum Teil starke Unterschiede darin gibt, wie viele Kinder zunächst als behindert eingestuft werden.
Betrachten wir, wie viele als behindert eingestufte Kinder eine Förderschule besuchen, ergibt sich die folgende Reihung europäischer Staaten:

Hier hat Schweden beispielsweise eine sehr hohe Exklusionsrate. Allerdings werden in Schweden nur sehr wenige Kinder als behindert eingestuft. Der Gesamtanteil an Kindern, die auf Förderschulen gehen, ist daher eher gering.
Wenn wir den Anteil von Förderschüler*innen an der Gesamtheit aller Kinder (nicht nur der behinderten Kinder) betrachten, ergibt sich das folgende Bild:

Hier sehen wir, dass der Gesamtanteil von Kindern auf Förderschulen in Schweden etwa gleich hoch ist wie in Schottland, obwohl in Schweden ein wesentlich größerer Anteil der als behindert geltenden Kinder auf Förderschulen geht. Das liegt daran, dass in Schweden nur ein geringer, in Schottland jedoch ein hoher Prozentsatz an Kindern als behindert gilt.
Die folgende Grafik fasst diese Zusammenhänge komprimiert zusammen. Dabei entspricht die Größe des Punkts in jedem Kreis dem Anteil von Förderschüler*innen an der Gesamtzahl aller Schüler*innen im jeweiligen Land.

Für unsere Zwecke ist wichtig, dass Deutschland in jeder Metrik zu Exklusionsraten besonders schlecht abschneidet. Je nachdem, ob wir Exklusionsraten behinderter Kinder oder aller Kinder betrachten, ist Deutschland auf Platz 21 bzw. Platz 22 von 24 Staaten.
Das Recht auf inklusive Schulen, und deren tatsächliche Umsetzung ist ein extrem wichtiges Anliegen. Die Schulpflicht steht aber damit in keinem logischen oder empirischen Zusammenhang. Der Staat kann theoretisch seiner Verpflichtung nachkommen, allen Kindern den Besuch von Regelschulen zu ermöglichen, und gleichzeitig auch erlauben, dass einzelne Kinder außerschulische Bildungswege verfolgen.
Aktuell sorgt die Schulpflicht lediglich dafür, dass behinderte Kinder keinen Ausweg aus einem System haben, das ihre Rechte systematisch verletzt.
Ursachen für mangelnde Inklusion
Die Inklusion in Deutschland scheitert nicht an behinderten Kindern oder ihren Sorgeberechtigten, sondern an den Schulen. Laut einer aktuellen Umfrage des Instituts für Menschenrechte mit 7500 Eltern behinderter Kinder lehnen 82 Prozent dieser Eltern eine getrennte Beschulung ab. Dennoch gehen die meisten behinderten Kinder nicht auf Regelschulen. Das lässt sich leicht damit erklären, dass Regelschulen für behinderte Kinder feindselige Orte sind.
Gehörlose Kinder können beispielsweise nicht damit rechnen, an Regelschulen Unterricht in Deutscher Gebärdensprache zu erhalten. Auch an Förderschulen ist dies alles andere als selbstverständlich, so dass die deutsche Schullandschaft für gehörlose Menschen generell als schwer bis gar nicht zugänglich gelten muss.
Generell setzt das deutsche Schulsystem für Inklusionsmaßnahmen vor allem auf Nachteilsausgleiche und Schulbegleitung. Es handelt sich dabei um Einzelfalllösungen, die dafür kompensieren sollen, dass das Schulsystem in seiner Grundstruktur behindertenfeindlich ist.
Beide Arten von Lösungen sind zutiefst prekär. Um das Thema „Nachteilsausgleich“ herrscht allgemeine Verunsicherung (vgl. Haugwitz & Grotjohann 2023). In der Praxis legen ärztliche Betreuer*innen die rechtlichen Rahmenbedingungen oft anders aus als Schulen. Eltern und Kinder haben in der Regel nicht die Ressourcen, sich zwischen widersprüchlichen Gesetzestexten und konkurrierenden Rechtsauffassungen zu orientieren.
Schulbegleitungen können sehr wichtig sein, um den Schulbesuch von behinderten Kindern zu ermöglichen, allerdings ist auch dies keineswegs eine besonders nachhaltige Lösung. Die Schulbegleitung muss keine besondere Expertise aufweisen. Wenn sie ausfällt, können die Kinder vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Wenn das Kind nicht die Schule besuchen kann, wird die Schulbegleitung nicht bezahlt. Oft kommt es zu häufigen Wechseln der begleitenden Personen. Nicht immer kann geeignetes Personal gefunden werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (2026: 116) kommt daher 2026 zu dem folgenden Schluss mit Blick auf individualisierte Maßnahmen wie Schulbegleitungen und Nachteilsausgleiche:
Damit Inklusion nicht symbolisch bleibt, muss das allgemeine System ausreichend ressourcen- und kompetenzgestützt auf Transformation hin zu einer inklusiven Beschulung ausgerichtet sein.
Und weiter:
Die Gewährleistung von inklusiver Bildung darf nicht weiter individualisiert werden, sondern muss mit verbindlichen Mindeststandards systemisch verankert sein.
Inklusion und Autismus
In Schabram & Kroworsch (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2026) finden sich zahlreiche Hinweise darauf, dass das Schulsystem ganz besonders bei autistischen Schüler*innen versagt. Hier findet sich eine eingehende Analyse dieser und weiterer Befunde.
Wie würde eine inklusive Schule aussehen?
In einer wirklich inklusiven Schullandschaft würde der Anteil behinderter Lehrkräfte am Lehrkörper dem Prozentsatz behinderter Menschen in der Gesamtbevölkerung entsprechen.
Alle Angehörigen der Schule würden zumindest Grundlagen der Deutschen Gebärdensprache beherrschen. Alle Lehrkräfte hätten sonderpädagogische Grundkenntnisse und würden sich bei Bedarf mit Blick auf bestimmte Schüler*innen fortbilden. Außerdem gäbe es ausreichend viele sonderpädagogische Expert*innen sowie Unterstützung durch Sozialarbeit und psychologische Beratung.
Alle Inhalte stünden multimodal zur Verfügung. Sprachliche Informationen zum Beispiel können über visuelle Schrift, Braille, oder auditiv aufgenommen werden. Es bliebe den Schüler*innen überlassen, welche Modalitäten sie für welche Inhalte nutzen. Multimodalität, sowie Unterschiede in sensorischen und motorischen Fähigkeiten, würden bei jeder Aktivität mitgedacht.
Es gäbe ausreichend Ruheräume, und es wäre selbstverständlich, dass Kinder sich nach Bedarf dorthin zurückziehen dürfen.
Auch sonst würden die Präferenzen der Schüler*innen für ihre Lernprozesse berücksichtigt. Es ginge darum, Kompetenzen zu erwerben und zu erweitern. Dabei müsste nicht jedes Kind den gleichen Weg gehen, schon allein weil nicht jedes Kind den gleichen Weg gehen kann.
Alle Kinder würden gemeinsam und gleichberechtigt mit den Lehrkräften und Schulleitung über Barrieren in der Schule beraten und konstruktive Lösungen finden.
Kinder, für die Präsenzunterricht grundsätzlich oder zeitweise nicht funktioniert, würden Angebote für online Kurse erhalten, stünden im Austausch mit benachbarten Schulen, könnten kostenfrei auf zahlreiche Ressourcen für Homeschooling zurückgreifen und fänden gemeinsam mit Angehörigen und Expert*innen individuelle Wege, ihre Bildungsziele zu erreichen.
Von einer solchen Realität sind wir derzeit in Deutschland weit entfernt. Wenn behinderte und nicht-behinderte Kinder das Recht haben, individuelle Bildungswege außerhalb der Schule zu finden, können so kreative und innovative Lösungsansätze für inklusive Bildung entstehen. Diese Ansätze können dauerhaft wichtige Impulse für die stetige Weiterentwicklung des Schulsystems geben.
