Kategorie: Kinderrechte

  • Homeschooling through a human rights lens

    Der UNESCO-Bericht von 2025 mit dem Titel „Homeschooling through a human rights lens“ ist ein aus unserer Sicht interessantes, aber auch etwas verstörendes Dokument.

    Einerseits liefert es eine vielschichtige Diskussionsgrundlage darüber, wie sich Homeschooling zum Recht auf Bildung verhält: Auch in Ländern, die Homeschooling erlauben, darf dieses Recht weder den Staat noch die Sorgeberechtigten aus der Pflicht entlassen, den Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung zuteil werden zu lassen.

    Allerdings kommt die Menschenrechtsperspektive erschreckend kurz darin, denn das Recht auf Homeschooling wird ausschließlich als Recht von Sorgeberechtigten verstanden, den Bildungsweg ihrer Kinder zu wählen. Das Recht von Kindern, ihren eigenen Bildungsweg zu wählen, kommt hier als Konzept nicht vor. Kinder werden hier ausschließlich charakterisiert als passive Nutznießende oder Opfer von Aktivitäten, die Erwachsene ausführen. Sie werden nicht als aktive Gestaltende ihrer eigenen Bildungsbiographie wahrgenommen.

  • Adultismus: Die Macht der Erwachsenen über die Kinder

    Gerade ist das Buch „Adultismus: Die Macht der Erwachsenen über die Kinder. Eine kritische Einführung“ von Manfred Liebel und Philip Meade in neuer Auflage erschienen. Auf dem Klappentext heißt es:

    „Rassismus und Sexismus sind als Herrschaftsverhältnisse und Formen der Diskriminierung ebenso allgegenwärtig wie (formal) geächtet. Adultismus – die Macht der Erwachsenen über die Kinder – wird hingegen kaum thematisiert. Gleichwohl durchdringt er das Familienleben, das Bildungswesen, die Raumgestaltung, die Rechtssysteme und den politischen Diskurs. Adultismus ist in fast allen Gesellschaften so alltäglich, dass er selten als Problem wahrgenommen und unhinterfragt an die nächste Generation weitergegeben wird.

  • Erklärung zum Recht auf Selbstbestimmung in der Bildung

    Eine Gruppe von erwachsenen Aktivist*innen für Kinderrechte hat 2020 eine Erklärung zum Recht auf Selbstbestimmung in der Bildung entwickelt. Darin heißt es unter anderem:

    „Jeder junge Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung ist ein individueller, aktiver Prozess des Lernens und der Persönlichkeitsentwicklung. Dies lässt sich nicht verordnen und erzwingen. Die Schulpflicht verkehrt das Recht auf Bildung in sein Gegenteil, in einen kollektiven Zwang. Sie missachtet die Selbstbestimmungsrechte der jungen Menschen und ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.“

    Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese Erklärung online zu unterzeichnen.

  • Zur verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Problematik der Schulpflicht in NRW

    Die Initiative für Selbstbestimmte Bildung in NRW hat 2019 eigene Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit der Schulpflicht und ihrem Status in den Landesgesetzen von Nordrhein-Westfalen zusammengestellt. In der Einleitung heißt es:

    „Die Landesgruppe NRW der Initiative für Selbstbestimmte Bildung setzt sich für junge Menschen in NRW ein, die sich selbstbestimmt und selbstorganisiert ohne Schulbesuch bilden oder dies anstreben, z.B. weil sie in der Schule keine geeignete Lernumgebung sehen. Meist werden diese jungen Menschen darin von ihren Eltern respektiert und unterstützt. Durch die Schulpflicht werden diese jungen Menschen und ihre Sorgeberechtigten bislang diskriminiert, oft pathologisiert und Zwangsmaßnahmen unterworfen. Viele Familien werden durch finanzielle Sanktionen in materielle Not getrieben. Andere verstecken sich oder wandern aus. Dieser Zustand ist unhaltbar.“

    Zum Volltext geht es hier.

  • Kritik der Schulpflicht

    In diesem philosophischen Artikel betrachtet Samuel Ulbricht die ethischen Grundlagen der Schulpflicht. Hier ein Auszug aus der Zusammenfassung:

    „Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland hat erhebliche Freiheitseinschränkungen für Kinder und Jugendliche zur Folge. Dieser Umstand konstituiert eine außerordentliche Beweislast für Befürworter*innen des staatlichen Zwangs. Dieser Beitrag diskutiert, welche Gründe für die Schulpflicht sprechen und ob diese Gründe stark genug sind, um sie moralisch zu rechtfertigen. Es werden sechs vielversprechende und exemplarische Argumente geprüft, die unterschiedliche Vorteile der Schulpflicht für Schüler*innen und Gesellschaft herausstellen. Namentlich geht es um Demokratiestabilisierung, den Schutz zukünftiger Bürger*innen, die Schulpflicht als faire Gegenleistung, das Erziehungs- und Bildungsideal der Mündigkeit, den Schutz des Kindeswohls und die Beförderung der Autonomie. Es wird sich zeigen, dass keines dieser Argumente hinreichend ist, um die allgemeine Schulpflicht in Deutschland in ihrer aktuellen Form zu rechtfertigen, die ausschließlich und vollumfänglich für Kinder und Jugendliche, aber nicht für Erwachsene gelten soll.“

    Quelle: Ulbricht, Samuel. 2025. Zeitschrift für Praktische Philosophie. Band 12, Heft 2, 2025, S. 39–66. https://doi.org/10.22613/zfpp/12.2.2