Der UNESCO-Bericht von 2025 mit dem Titel „Homeschooling through a human rights lens“ ist ein aus unserer Sicht interessantes, aber auch etwas verstörendes Dokument.
Einerseits liefert es eine vielschichtige Diskussionsgrundlage darüber, wie sich Homeschooling zum Recht auf Bildung verhält: Auch in Ländern, die Homeschooling erlauben, darf dieses Recht weder den Staat noch die Sorgeberechtigten aus der Pflicht entlassen, den Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung zuteil werden zu lassen.
Allerdings kommt die Menschenrechtsperspektive erschreckend kurz darin, denn das Recht auf Homeschooling wird ausschließlich als Recht von Sorgeberechtigten verstanden, den Bildungsweg ihrer Kinder zu wählen. Das Recht von Kindern, ihren eigenen Bildungsweg zu wählen, kommt hier als Konzept nicht vor. Kinder werden hier ausschließlich charakterisiert als passive Nutznießende oder Opfer von Aktivitäten, die Erwachsene ausführen. Sie werden nicht als aktive Gestaltende ihrer eigenen Bildungsbiographie wahrgenommen.
